Sie haben Fragen? Unten finden Sie die meistgestellten Fragen zu Dienstleistungen, Produkten, Apparaten oder zu unserer Firma.
Falls Sie keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Was genau sind die Dienstleistungen von STK-Anderegg?
Sicherheitstechnische Kontrollen, Apparatepflege und Vertrieb von REHA- und Medizinprodukten. Wir inspizieren gem. MepV und pflegen mit Vernunft.
Kann ich sicher sein, dass die Qualität stimmt?
Wir inspizieren gem. MepV und pflegen mit Vernunft. Das ist unser Credo. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser oberstes Gebot. Um dies sicher zu stellen, haben wir sehr hohe Qualitätsansprüche bei Dienstleistungen und der Apparatewartung. Wir prüfen und unterstreichen die STK-Anderegg-Qualität mit einem Label, damit Sie sicher sein können, dass Ihre Apparaturen den gesetzlichen Standards entsprechen. Auch bei unseren Produkten kennen wir keine Kompromisse und bieten Ihnen hohe Qualität zu erschwinglichen Preisen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Apparate prüfen lassen will?
Kontaktieren Sie uns um die in Ihrer Institution vorhandenen Apparate auf deren Art überpfüfen zu lassen. Es sind nur die Medizinprodukte geml MepV. prüfungspflichtig. Wir kennen die Apparate und helfen Ihnen gerne weiter.
Welche Medizinprodukte kann ich über STK-Anderegg beziehen?
Alle Arten und Apparate, die auf dieser Website thematisiert werden. Mobile Transferlifter, Hub-Pflegewannen, Physiotherapiegeräte, Deckenlifter-Systeme, Steckbeckenspüler, Einrichtungen für Pflegebäder, Pflegeduschen und Therapiebäder.
Wie kann ich ein Medizinprodukt an seinem Äusseren als solches erkennen?
Ein Medizinprodukt, das in der Schweiz in Verkehr gebracht wird, muss die Schweizer (geregelt in der Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213 und im Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21) sowie die Europäischen Medizinprodukte-Bestimmungen (z.B. Richtlinie 93/42/EWG, 90/385/EWG und 98/79/EG, MEDDEV Guidelines) erfüllen.
Sie benötigen zum Verkauf von Medizinprodukten in der Schweiz keine Zulassung oder eine spezielle Bewilligung, sondern das Medizinprodukt muss gemäss den oben erwähnten Schweizer Bestimmungen sowie gem. europäischen Richtlinien konform sein. Für den Vertrieb von Medizinprodukten in der Schweiz ist jedoch auch zu beachten, dass die Produkte das jeweilige Konformitätsbewertungsverfahren (CE Konformität) erfolgreich abgeschlossen haben. Im Weiteren legt Art. 6 der Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213) fest, welche Produkte bei Swissmedic vor dem Inverkehrbringen gemeldet werden müssen (nur falls der Hersteller oder der europäische Bevollmächtigte seinen Sitz in der Schweiz hat!). Eine Meldung gemäss Art. 6 MepV ist kostenpflichtig.